In letzter Zeit berichteten mehrere Nachrichtenportale, dass die EU ab April 2011 ein Verkaufsverbot von Heilpflanzen beabsichtigt. Deshalb riefen sie auf mit einer Petition an den Bundestag gegen dieses Verbot vor zu gehen. Doch sind diese Meldungen richtig?
Das Komitee Forschung Naturmedizin e.V., kurz KFN, gibt Entwarnung. Das angebliche Verkaufsverbot von Heilpflanzen ist eine Falschmeldung. Es wird nur eine neue Richtlinie geben, die den Markt der Naturmedizin sogar unterstützt.
Verkaufsverbot von Heilpflanzen – Richtlinie 2004/24/EG
Die irreführende Initiative will mit der Petition gegen die Richtlinie 2004/24/EG vorgehen. Diese Richtlinie wurde schon vor sieben Jahren als Gesetz verabschiedet, um den Markt der Naturmedizin zu verbessern. Das Gesetz erweckt aber gerade jetzt das Medieninteresse, da im April 2011 die Anpassungszeit an die neue Richtlinie für Heilpflanzen ausläuft. Die Hersteller hatten nämlich ganze sieben Jahre Zeit, um ihr Heilpflanzensortiment den neuen Gesetzen an zu passen. Wer das versäumt hat, wird tatsächlich ab 2011 verboten.
Die neue Richtlinie gibt außerdem keine unnötigen Verbote, sondern unterstützt sogar den Markt für Heilkunde. 2001 gab es nämlich das Gesetz, dass nur Heilpflanzen mit wissenschaftlich bewiesener Wirkung verkauft werden dürfen. Viele traditionelle Heilpflanzen konnten dabei nicht zu dieser wissenschaftlichen Befürwortung kommen und hätten daher verboten werden müssen.
Das neue Gesetz erlaubt aber den Verkauf von traditionellen Heilpflanzen, auch wenn sie nicht hundert prozentig wissenschaftlich begründet sind. Dafür müssen die Pflanzen aber schon mindestens seit 30 Jahren im medizinischen Gebrauch sein. Hinzu kommt außerdem, dass der Verkauf einer solchen traditionellen Heilpflanze nur in einer für den Kunden unschädlichen Dosis verkauft werden darf.
Somit ist leicht einzusehen, dass die neue Richtlinie für Heilpflanzen überhaupt keinen Schaden für den Markt der Naturmedizin bedeutet. Im Gegenteil wird den Händlern einiges erleichtert. Wer allerdings es in der sieben jährigen Anpassungszeit nicht geschafft hat der Richtlinie zu entsprechen, ist wohl selbst Schuld.
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