Mit Biokompatibilität bezeichnet man die Eigenschaft von Substanzen und Produkten, keine negative Auswirkung auf Lebewesen in der Umgebung zu haben. Gerade in der Medizin sind Stoffe mit dieser Eigenschaft sehr gefragt.
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Besonders relevant ist diese Eigenschaft für medizinische Implantate, da sich diese oft über längere Zeit im Organismus befinden und dort direkten Kontakt zum Lebewesen haben. Um eine möglichst hohe biologische Kompatibilität zu erreichen, können inkompatible Substanzen mit einer kompatiblen Schicht überzogen werden.
Biokompatibilität – Ausschluss von Risiken für den Menschen
Um Gesundheitsrisiken für den Menschen durch medizinische Produkte, Arzneimitteln und Ähnlichem ausschließen zu können, wird deren Biokompatibilität geprüft, wobei unterschiedliche Tests zum Einsatz kommen. Dabei wird unter anderem untersucht, ob die Produkte lokale Effekte oder Schleimhautirritationen hervorrufen.
Unterteilung: Biotolerant, bioinert und bioaktiv
Stoffe, die nicht inkompatibel sind, können in folgende drei Gruppen unterteilt werden: biotolerant, bioinert und bioaktiv.
Bei biotoleranten Stoffen handelt es sich um Produkte, die bis zu mehreren Jahren im Körper verbleiben können, ohne das ein erhöhtes Risiko besteht. Das heißt, dass sich nicht zersetzt werden, es zu keiner Zellveränderung oder toxischer Wirkung kommt.
Als bioinert bezeichnet man Stoffe, die keine chemische bzw. biologische Wechselwirkung zwischen sich und ihrer Umgebung hervorrufen. Das heißt, dass es zu keiner Freisetzung toxischer Substanzen kommen sollte. Allerdings kommt es trotzdem immer zu einer Wechselwirkung zwischen Gewebe und Implantat. Handelt es sich jedoch um eine vergleichsweise niedrige Wechselwirkung, bei welcher die gebildeten Stoffe keine bestimmte Grenze überschreiten, werden die Stoffe als bioinert bezeichnet. Der Organismus reagiert aber meist mit mit der Bildung von Bindegewebe, welches sich um das Implantat bildet, wobei das Implantat nicht abgestoßen wird.
Stoffe, die bioinert sind, sind korrisionsbeständig und thermisch stabil. Zudem haben sie die Eigenschaften passierbar und refraktär (nicht ansprechend) zu sein.
Stoffe der dritten Gruppe werden als bioaktiv bezeichnet. Darunter versteht man die Reaktion von Knochen auf ein Implantat, welche eine so genannte Adhäsion zwischen Knochen und Implantat zulässt. Dies kann durch eine entsprechende Beschichtung hervorgerufen werden.
So ist es möglich, dass ein bioinerter Stoff mittels einer Beschichtung bioaktiv reagieren kann, wobei das Material des Implantats in Knochenmaterial umgewandelt wird.
Weitere biokompatible Produkte
Die biokompatible Eigenschaft zeigt sich nicht nur bei medizinischen Implantaten, sondern zum Beispiel auch bei Kontaktlinsen von Vorteil. Biokompatible Kontaktlinsen werden vom Auge gut angenommen sind in der Regel gut verträglich.
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