Berlin – Strom und Wärme selbst gemacht, dazu klimafreundlich und staatlich bezuschusst. Mini-Kraftwerke für den Keller daheim können für Hausbesitzer und Mietergemeinschaften attraktiv sein. Zuletzt schwächte sich die Nachfrage aber ab. Regeln zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung wurden angepasst.
Was ist eigentlich Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), und wie funktioniert sie?
Die Energie eines Brennstoffs wie Öl, Gas oder Holzpellets kann man doppelt nutzen – zur Gewinnung von Elektrizität und zum Betrieb der Heizung. Denn auch der überschüssige Anteil heißen Dampfes, der nicht für die Bewegung einer Turbine und danach für den Betrieb eines Stromgenerators nötig ist, kann weiter verwendet werden, anstatt wie bei herkömmlichen Kraftwerken als unverbrauchte Abwärme zu verpuffen.
Die zusätzliche Wärme fließt bei KWK-Anlagen zum Beispiel in einen Wärmespeicher oder in ein Wärmenetz. Das parallele Erzeugen von Strom und Wärme macht diese Technik effizienter. Ihr Wirkungsgrad – also das Maß, mit dem die Anlage die zugeführte Energie nutzt – liegt bei bis zu 90 Prozent, normale Kraftwerke bleiben oft unter 50 Prozent.
Wie können private Verbraucher Mini-Kraftwerke damit nutzen?
Neben der Industrie, wo die Kraft-Wärme-Kopplung etwa zur Produktion von Betriebsstrom eingesetzt wird, sind Mini- oder Mikro-Blockheizkraftwerke (BHKW) auch für Bewohner von Ein- oder Mehrfamilienhäusern interessant. Hier geht es um Kleinanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 Kilowatt. Etwas größere BHKW können Gewerbegebäude, Schwimmbäder oder Siedlungen über ein Nahwärmenetz beliefern. Als innovativer Ansatz gilt die Möglichkeit, eine dezentrale Selbstversorgung zu erreichen: KWK in großem Maßstab könnte so das Energienetz stabilisieren.
Kann sich die Technik denn durchsetzen?
Die Hoffnungen waren groß – aber nach Angaben des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung wurden sie zumindest in den vergangenen Jahren gedämpft. Der Zubau sank zuletzt: bei Zulassungen und Nachrüstungen für kleine Anlagen (2 bis 10 Kilowatt) von 2649 Stück im Jahr 2014 auf vorläufig 739 im Jahr 2016, bei noch kleineren mit weniger als 2 Kilowatt von 2026 (2013) auf 313 (2016). Rechnet man größere Anlagen dazu, schrumpften die Zulassungen von 7476 (2014) auf 1728 (2016).
Dabei hatte es einst viele Initiativen gegeben. So hatten VW und der Ökostrom-Anbieter Lichtblick 2010 eine Kooperation für den Bau und Vertrieb von «Zuhause-Kraftwerken» mit Gasmotoren gestartet. Diese lief im Frühjahr 2014 nach Differenzen zwischen den Partnern aus.
Warum ist das Interesse abgeflaut?
Folgt man der Einschätzung des KWK-Verbands, ist die Politik nicht ganz unschuldig daran: «Ständige Novellierungen, Gesetzesänderungen und Diskussionen schrecken Investoren und private Interessenten ab.» Dazu gehöre die monatelange europarechtliche Prüfung der KWK-Novelle, für die die EU-Kommission erst im vorigen Herbst grünes Licht gab.
Ein weiterer Grund: Investitionen in sparsame Heiztechnik seien wegen der geringen Ölpreise für Verbraucher nicht mehr so dringend gewesen. Und ähnlich wie bei der energetischen Gebäudesanierung sei mehr Transparenz über die Förderung nötig. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln nennt 3500 einzelne Programme. Die gesamten Wohnungsbauleistungen aus energetischer Sanierung gingen laut IW von 39,8 Milliarden Euro (2011) auf 35,7 Milliarden Euro (2014) zurück.
Wie fördert der Staat die nötigen Investitionen?
Einerseits gibt es günstige Kredite und Zuschüsse für die Anlagen selbst. Andererseits erhalten Erzeuger von KWK-Strom – wie bei Ökostrom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz – Vergütungen für die Einspeisung. Hinzu kommt ein gesonderter KWK-Zuschlag – und eine Sondervergütung für eingesparte Netzkosten, wenn der Strom vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht wird. Das IW und der Fachverband schlugen vor, auch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zu prüfen.
Was hat sich im Vergleich zu den früheren Regeln geändert?
Betreiber größerer Ökostromanlagen erhalten seit dem Jahreswechsel keine pauschalen Einspeisevergütungen mehr, sondern müssen bei neuen Projekten an Ausschreibungen teilnehmen. Beim KWK-Strom gibt es nun eine Parallele: Im Dezember beschloss der Bundestag, dass Vorhaben für größere Anlagen bis 50 000 Kilowatt öffentlich ausgeschrieben werden. Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) kritisierte das als «nicht einleuchtend».
Bei kleinen, privaten Kraftwerken wurde dagegen die maximale Förderdauer auf bis zu 60 000 Betriebsstunden verlängert. Während der KWK-Zuschlag bei Anlagen bis 50 Kilowatt für ins Netz eingespeisten Strom wuchs, bekommen Selbstverbraucher nun etwas weniger. Lichtblick sieht die Reformen dennoch «sehr positiv»: «Sie bedeuten mehr Markt und bieten eine Chance, den Energiewende-Beitrag zu verbessern.»
Förderung für private Mini-Heizkraftwerke
Für kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) mit einer Leistung bis zu 20 Kilowatt können Wohnungsbesitzer einen einmaligen Investitionszuschuss beantragen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der elektrischen Leistung der KWK-Anlage, wie das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erklärt. Beispielsweise wird eine Anlage mit bis zu einem Kilowatt mit 1900 Euro bezuschusst, eine Anlage mit 20 Kilowatt mit 3500 Euro.
Der entsprechende Antrag auf Förderung muss beim BAFA gestellt werden. Bedingungen für eine solche Förderung sind etwa, dass die Anlage über einen Wartungsvertrag betreut wird und nicht in Gebieten mit einem Anschluss- und Benutzungsverbot für Fernwärme liegt. Außerdem muss ein Stromzähler für den KWK-Strom installiert sein. Wichtig ist, dass Verbraucher zuerst die Förderung beantragen und danach die Anlage bestellen.
Fotocredits: Oliver Killig
(dpa)