Luxemburg – Bürger haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weitreichende Rechte auf Auskunft über die Wirkung von Pestiziden. Die Luxemburger Richter urteilten in zwei unterschiedlichen Verfahren.

«Auf Grundlage des Urteils sollten nationale und EU-Behörden solche Studien automatisch veröffentlichten», verlangte Franziska Achterberg von Greenpeace. Die Brüsseler EU-Kommission erklärte, man werde das Urteil prüfen.

Greenpeace hatte in einem der beiden Fälle gemeinsam mit dem Pesticide Action Network Europe (PAN Europe) von der EU-Kommission die Herausgabe von Dokumenten zur Genehmigung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat verlangt. Glyphosat ist der weltweit meistgenutzte Wirkstoff in Unkrautvernichtungsmitteln. Er steht im Verdacht, krebserregend zu sein, allerdings sind die Forschungsergebnisse unter Experten sehr umstritten.

Im zweiten, ähnlich gelagerten Fall streitet die niederländische Bienenstiftung um Dokumente zum Wirkstoff Imidacloprid, wogegen sich das Unternehmen Bayer unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse wehrt.

Die Richter stellten nun klar, dass sich aus der bestehenden Gesetzgebung Informationspflichten von Behörden ergeben. Der Begriff «Emissionen» im europäischen Recht beziehe sich nicht nur auf Fabriken, die Schadstoffe ausstoßen. Gemeint sei vielmehr normalerweise auch das Freisetzen von Mitteln zur Bekämpfung von Unkraut oder Schädlingen in die Umwelt.

Sowohl um Glyphosat als auch um Imidacloprid hatte es in den vergangenen Jahren heftige Kontroversen gegeben. Die EU-Kommission ließ Glyphosat im Juni nach langem Hin und Her für zunächst weitere anderthalb Jahre zu. Imidacloprid wird zur Behandlung von Saatgut verwendet, um Schädlinge von den späteren Pflanzen abzuhalten. Seit Ende 2013 gelten in der EU Auflagen für diesen und andere Stoffe, die als Risiko für Bienen gelten.

Fotocredits: Jens Büttner
(dpa)

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