Durch die bevorstehende Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wird eine bessere Ausgangsposition für Verbraucher geschaffen, denn sie ermöglicht eine schnellerer Umstellung auf einen anderen, vor allem günstigeren Stromanbieter. Die Änderungen des Gesetzes werden noch im Frühjahr 2012 wirksam.
Änderungen in 2012
Den günstigen Anbieter finden kann jeder Verbraucher einfach und schnell im Internet, und nun geht auch der Wechsel noch einfacher und schneller vonstatten. Während der Wechsel des Stromanbieters sich bisher häufig schwierig gestaltet hat, soll dieser künftig innerhalb von spätestens drei Wochen durchgeführt sein. Bisher mussten Kunden im Durchschnitt zwischen sechs und acht Wochen warten, bis sie vom neuen Anbieter beliefert wurden. Zudem wird es möglich sein, nicht mehr nur zum Monatsersten zu kündigen, sondern zu jedem beliebigen Tag des Monats. Neben der Änderung der Fristen für Kündigung und Abschluss, ändert sich auch die Ausführlichkeit der Abrechnungsbelege. Bislang sind diese Dokumente häufig schwer durchschaubar.
Mehr Rechte für Verbraucher
Selbst für geübte Fachkräfte waren manche Kalkulationen ein unlösbares Rätsel. Zukünftig sollen mit Hilfe der Abbildungen zum eigenen Verbrauch die Kosten besser aufgeschlüsselt werden. Insofern müssen Stromanbieter von nun an einen weiteren Punkt bei ihren Schreiben an die Kunden beachten. Auf den Rechnungen müssen beispielsweise die Kontaktdaten zur Schlichtungsstelle Energie enthalten sein, an die sich Verbraucher wenden können, wenn es im Streitfall mit dem Stromanbieter zu keiner Einigung kommt. Jeder Stromanbieter muss sich dem Schlichterspruch unterwerfen. Trotz dieser vermehrten Rechte für den Verbraucher durch die Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes, sollten Kunden vor Abschluss des Vertrages die Unterlagen eingehend prüfen. Hierbei sollte nicht nur auf Grund- und Arbeitspreis geachtet werden, sondern auch auf Service und Leistungen. Eventuell gibt es Angebote mit freien Kilowattstunden oder einem Bonus, die zu berücksichtigen sind. Von schnellen Abschlüssen an der Haustür sollte jeder die Finger lassen. Alle, die speziell juristische Fragen zum Energierecht haben, können sich bei der telefonischen Rechtsberatung melden, die Auskunft über Stromanbieter, Wechsel oder Streit geben kann.